Die gesetzliche Kapitalrente soll mehr Kapitaldeckung in die Altersvorsorge bringen. Gleichzeitig will die Alterssicherungskommission die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker innerhalb der Unternehmen verbreiten. Beides ist sinnvoll. Ohne abgestimmte Finanzierung drohen jedoch zwei Systeme um dieselben Spielräume von Arbeitgebern und Beschäftigten zu konkurrieren.
Zum Gastbeitrag von Alexander Siegmund: https://www.finanzwelt.de/post/kapitalrente-und-b-av-zwei-prozent-mehr-beitrag-brauchen-eine-klare-rollenverteilung