Rentenpolitik zwischen Anspruch und Realität – warum bAV und Aktivrente nur gemeinsam wirken
Von Alexander Siegmund
Die neue Bundesregierung unter Arbeitsministerin Bärbel Bas hat ihre Pläne zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorgestellt. Dazu gehören eine vereinfachte Geringverdienerförderung, digitale Umsetzungshilfen für KMU sowie das politische Versprechen eines Bürokratieabbaus. Parallel soll mit der Aktivrente ein steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich für arbeitende Rentner ab 2026 eingeführt werden.
Bis 2031 wird das Rentenniveau gesetzlich bei 48 Prozent fixiert – ein Schritt, der Stabilität signalisiert. Besonders die geplante Verbesserung der Geringverdienerförderung kann für kleinere Einkommen Anreize schaffen, in die bAV einzusteigen. Gleichzeitig könnten digitale Umsetzungshilfen und weniger Bürokratie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang deutlich erleichtern.
Ob diese Maßnahmen jedoch tatsächlich ausreichen, hängt davon ab, ob sie konsequent umgesetzt und mit den notwendigen rechtlichen Anpassungen unterlegt werden. Genau hier entscheidet sich, ob Deutschland die Chance nutzt, Altersvorsorge und Erwerbstätigkeit im Ruhestand zukunftsfähig miteinander zu verbinden.
Denn die bAV und die Aktivrente sind keine Gegensätze – sie ergänzen sich gegenseitig. Nur wenn Arbeitnehmer motiviert bleiben, länger im Erwerbsleben zu stehen, und gleichzeitig über eine stabile, betriebliche Altersversorgung verfügen, kann die Rentenpolitik ihre doppelte Wirkung entfalten: finanzielle Sicherheit im Alter und aktive Teilhabe an der Gesellschaft.

