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3/2025 | Fonds & Versicherungen Neustart in Sicht
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesfinanzministerium legten im September einen neuerlichen Entwurf für ein Gesetz vor, mit dem die Betriebsrente gestärkt werden soll.
Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland stagniert. Befragungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigen, dass erst rund 52 Prozent der Arbeitnehmer bAV-Ansprüche besitzen, Stand Ende 2023. „Und eine durchschnittliche Betriebsrente von rund 100 Euro pro Monat ist viel zu niedrig", sagt Marco Arteaga, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Sprecher des Eberbacher Kreises, in dem auf bAV spezialisierte Juristen organisiert sind. Daher sei eine drastische bAV-Stärkung zwingend erforderlich, was auch ein stärkeres Engagement der Arbeitgeber erfordert, besonders bei kleineren Unternehmen und im Mittelstand. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der bAV gehen jedoch an den Bedürfnissen dieses Teils der Wirtschaft vorbei", kritisiert Arteaga. Daher fordert der Eberbacher Kreis schnelle Korrekturen, die den Arbeitgebern als Träger der bAV mehr Kostensicherheit, Rechtssicherheit und Flexibilität bringen sollen und den Arbeitnehmern eine bessere Übertragbarkeit von Anwartschaften und rentierlichere Betriebsrenten.
Er rennt damit offene Türen bei vielen Arbeitgebern ein, die mehr Berechenbarkeit und weniger Bürokratie wünschen, um mit einer attraktiven bAV im „War for Talents" punkten zu können. Auch die Politik ist mit dem Status quo nicht zufrieden: Sie sieht die bAV als unverzichtbar an - um die Lücken zu schließen, die mit der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus schon 2002 entstanden sind. Schnelles Handeln tut not, doch im ersten Versuch war der Entwurf für ein „Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz" (BRSG 2.0), das in über 20 Punkten Verbesserungen bringen und im Januar 2025 in Kraft treten sollte, durch den Bruch der Ampel-Koalition im vergangenen November auf der Strecke geblieben (siehe FONDS professionell 3/2024, "Reförmchen").
„Kostengünstig und sicher" Damit diese Vorarbeit nicht verpufft, hat Beate Petry, die Vorstands chefin der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), schon im Mai auf der Aba-Jahrestagung gefordert, das
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Neustart in Sicht | 3/2025 | Fonds & Versicherungen | Magazin | FONDS professionell
BRSG 2.0 mit geringen Anpassungen in einem zweiten Anlauf schnell umzusetzen. Tatsächlich legten BMAS und Bundesfinanzministerium schon im Juni einen neuer lichen Referentenentwurf vor. „Wir wollen besonders Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis weiter stärken, denn diese sind effektiv, kostengünstig und sicher", betonte die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag werde es so ermöglicht, sich solchen Systemen anzuschließen. „Inhaltlich stimmt der neue Referentenentwurf in weiten Teilen mit dem alten Regierungsentwurf überein", sagt Aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann. Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen bereits bestehenden Sozialpartnermodellen (SPM) leichter beitreten können. Zudem soll die Einkommensgrenze für den Förderbetrag bei Geringverdienern angehoben und dynamisiert werden, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.
Unterm Strich sollen sowohl die Verbreitung als auch die Renditechancen der bAV zunehmen. Im Fokus stehen kapitalmarktorientierte Zusagen. Dabei spielt die reine Beitragszusage (rBZ) eine zen - trale Rolle. Eine Neuerung: Eine mangelhafte Beteiligung der Tarifpartner führt künftig nicht zur Unwirksamkeit der rBZ, wenn sie per Öffnungs-Tarifvertrag an ein bestehendes SPM andocken. Es bleibt aber dabei, dass SPM ausschließlich tarifvertraglich vereinbart werden dürfen. Betriebsvereinbarungen oder Vereinbarungen zwischen anderen Verbänden und ihren Mitgliedsunternehmen reichen demnach nicht aus.
„Das SPM muss für alle Unternehmen möglich sein, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind oder wenn ein für ihre Branche und ihre Region geltender Flächentarifvertrag nicht existiert", fordert dagegen Anwalt Arteaga, der als Mitautor des maßgeblichen BMAS-Gutachtens 2016 als einer der Väter des SPM gilt.
Verspätung Das Opting-out-Modell, also die automatische Einbeziehung jedes Mitarbeiters in die Entgeltumwandlung, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht, soll mit dem BRSG 2.0 erleichtert werden. Bislang ist es nur auf tarifvertraglicher Grundlage im Rahmen von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen möglich. Dieser Tarifvorbehalt soll nun entfallen, allerdings nur für Entgeltansprüche, die nicht schon in einem Tarifvertrag geregelt sind, und nur dann, wenn der Arbeitgeber 20 Prozent des umgewandelten Entgelts Zuschuss zahlt statt der bei Entgelt - umwandlung gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent.
Mit dem BRSG 2.0 soll nun auch die Einkommensgrenze für die Geringverdienerförderung, aktuell auf 2.575 Euro Bruttoeinkommen begrenzt, durch die Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung dynamisiert werden. Die monatliche Einkommensgrenze soll demnach bei drei Prozent der jährlichen BBG liegen. Allerdings dürfte diese Regelung durch die Verschiebung des Gesetzgebungsverfahrens nun erst zum 1. Januar 2027 kommen, also mit zwei Jahren Verspätung.
Fachleute zeigen sich vom Referentenentwurf eher ernüchtert. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert, dass das SPM gestärkt werden soll, mit dem die bAV allein zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wird. „Der SPM-Ausbau darf nicht zulasten individueller Lösungen gehen", fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz. In der Regel hätten weder Gewerkschaften noch Arbeitgeber eine Expertise, wenn es um die Absicherung fürs Alter geht. Wie man von SPM-Anbietern hört, sind für die Tarife zudem nur minimale Abschlusskosten vorgesehen. Da können Makler wohl nur durch eine individuelle Beratung von Arbeitnehmern außerhalb von Tarifverträgen zum Zuge kommen. Und die müsste wie bisher auch der Arbeitgeber bezahlen.
Ohne Beratung? Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der Verdi-Bundesverwaltung, verteidigt das Konzept. Sie ist alternierende Vorsitzende der Sozialpartnerbeiräte beim Energie- und beim Banken-SPM. Insgesamt identifiziert sie bundesweit aktuell elf größere SPM in vier durchführenden Einrichtungen, bei denen die rBZ tarifvertraglich zwischen den Sozialpartnern vereinbart ist. „Solche Systeme zeichnen sich durch niedrigere Kosten als privatwirtschaftliche Anlageformen aus", argumentiert Kerschbaumer. Während die durchschnittlichen Abschluss- und Verwaltungskosten bei Direktversicherungen und bei Pensionskassen drei bis fünf Prozent ausmachten, seien es beim Metzler Sozialpartner Pensionsfonds, der das Energie-SPM organisiert, auf lange Sicht im Schnitt nur 0,9 Prozent. Damit käme im SPM eine deutlich höhere Rente heraus. Ein weiterer Pluspunkt sei die automatische Einbeziehung aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Beschäftigten. Damit sei „ein Vertrieb, der informiert und berät, entbehrlich", meint Kerschbaumer. Anbieter individueller Modelle für die Betriebsrente pochen dagegen zwingend auf das fachliche Beratungsmandat.
Großer Zuspruch Aktuell schließen sich immer mehr Branchen den großen SPM der Chemie- und Energiewirtschaft an. So haben die feinkeramische Industrie, die Glas- und Solarindustrie sowie die Kunststoffindustrie in Bayern, die jeweils einen Flächentarifvertrag über die rBZ abgeschlossen hatten, an das Chemie SPM angedockt. Beim Banken-SPM, das bislang nur die Postbank über den BVV Pensionsfonds nutzt, klinken sich zum 1. Oktober drei weitere Banken ein. Und beim Energie-SPM, über das zum 1. Februar 2025 auch die Bodenverkehrsdienste eine rBZ mit Verdi vereinbart haben, docken Anfang Januar 2026 die privaten Omnibusunternehmen Baden-Württemberg sowie die Arbeiterwohlfahrt Unterfranken an. Die Tarifabschlüsse erfolgten im August.
Die nächsten Abschlüsse stehen kurz bevor. So will die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Beschäftigten bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und der Weiterbildung sowie an privaten Schulen und Hochschulen, mit denen sie Tarifverträge abschließt, die rBZ über das Energie-SPM anbieten. Mit einem Abschluss wird zum Jahresende gerechnet.
Lebenserwartung? 130 Jahre „Das Hauptproblem deutscher Vorsor gesysteme und gerade der bAV ist es, dass sie mit Bürokratie
und übermäßigen Garantien belastet sind", sagt Alexander Siegmund, Geschäftsführer des Maklerhauses KPM Pensions & Benefits. „Darun ter leiden die Anlagemöglichkeiten, die Rendite und damit die späteren Auszahlungen." Es brauche einen echten Neustart zur bAV. „Nicht nur der Staat macht die bAV mit seinen Vorgaben häufig unattraktiv, sondern auch die Versicherer selbst, die beispielsweise die Lebenserwartung zu hoch kalkulieren und Kunden damit viel Geld kosten", ist Siegmund überzeugt. Er kritisiert hohe Sicherheitszuschläge bei der Lebenserwartung, die teils bis 125 oder 130 Jahre kalkuliert wird, und die konservativen Rechnungszinsen.
In einem eigenen Vorsorgemodell, dargestellt über eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse beim Versorgungswerk der deutschen Wirtschaft, rechnet KPM mit einer realistischen Lebenserwartung von 94 Jahren. „Das Kapital muss nur bis dahin reichen", so der Spezialmakler, der mit einer eigenen bAV-Lösung („Smart Pension") auch Berufskollegen anspricht. KPM unterstützt Makler im Vertrieb und erhält für die Nutzung des Konzepts je nach Beratungsaufteilung zwischen 20 und 30 Prozent des Umsatzes. Bei SPM sieht Siegmund dagegen „keine realistische Chance für die Beratung durch Makler, sondern eher spezialisierte Berater der Sozialpartner am Zug".
Förderung verbessert Anfang September hat die Regierung einen Gesetzentwurf zum BRSG 2.0 beschlossen, der bis Redaktionsschluss noch nicht im Bundestag beraten wurde. Erste Teile des BRSG 2.0 sollen mit Neujahr 2026 in Kraft treten. Unabhängig davon können Makler weiterhin mit klassischer bAV punkten, gerade durch die verbesser te Geringverdienerförderung. Auch die klassischen versicherungsförmigen Durchführungswege finden nach wie vor Anklang. So setzen große Teile des Mittelstands weiter auf die Direktversicherung, zunehmend in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage (BoLZ), besagt die Forsa-Umfrage „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2024". Aktuell bieten 87 Prozent eine Direktversicherung an, wobei die BoLZ gegenüber der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML mit 100-Prozent-Beitragsgarantie-Pflicht) häufig nur mit 60 bis 80 Prozent Beitragsgarantie ausgestattet ist. „Ein nach wie vor unterschätzter Wettbewerbsvorteil gegenüber privater Vorsorge ist die hohe Systemrendite der bAV", sagt Steuerberater Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Für Arbeitnehmer beträgt der durchschnittliche Nettoaufwand in der Ansparphase demnach im Schnitt nur rund die Hälfte dessen, was für eine private Altersvorsorge in gleicher Höhe ausgegeben werden müsste. „Selbst wenn das Produkt überhaupt keine eigene Verzinsung hätte, käme die bAV immer noch auf 2,5 bis drei Prozent Rendite, allein wegen der staatlichen Förderung und des Arbeitgeberzuschusses", rechnet Dommermuth vor. Noch etwas höher falle die Systemrendite bei Kollektivtarifen aus, die typisch in der bAV sind und weniger Abschlusskosten aufweisen als private Vorsorgeprodukte. Unter diesen Voraussetzungen habe die „alte" bAV weiterhin „ein sehr gutes bis exzellentes Potenzial", meint Dommermuth.
Rechtssicherheit gefordert Die klassische bAV dürfte also in der Praxis neben der rBZ weiterhin Bestand haben. Im BRSG 2.0 sind viele wichtige Themen für bessere bAV-Rahmenbedingungen ausgespart worden, weil dies den Staat Geld kosten würde. Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), der viele Großmakler zu seinen Mitgliedern zählt, die bAV im Mittelstand organisieren, fordert daher, die bAV Leistungen nicht mehr mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu belegen, Rechtssicherheit für Beitragszusagen mit abgesenkten Garantien zu schaffen, die automatische Einbeziehung jedes Arbeitnehmers in die bAV einzuführen und die bAV insgesamt deutlich zu vereinfachen. „Dazu gehört die einfachere Mitnahme bestehender Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel", sagt Frank Buschmann, Geschäftsführer einer Tochterfirma der Maklergruppe Ecclesia und im Ehrenamt Leiter des Arbeitskreises Lebensversicherung im BDVM.
Gute Nachricht für Makler Dass diese Forderungen nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt die Studie „Betriebliche Altersversorgung 2024" des bAV-Beraters Lurse. Demnach bieten nahezu alle Unternehmen ihre arbeitgeberfinanzierten Pläne als BoLZ (siehe Grafik "Klarer Favorit"). Die Verbreitung der BZML geht dagegen rapide zurück - auf heute nur noch zehn Prozent. Zumindest in größeren Firmen ist die arbeitgeberfinanzierte bAV als Benefit üblich. Fast drei von vier Unternehmen bezahlen den Arbeitnehmern ihre bAV vollständig (siehe Grafik "Verschiedene Modelle"). Am Willen der Arbeitgeber scheitert die weitere Verbreitung der bAV also nicht - eine gute Nachricht für spezialisierte Makler.
Detlef Pohl
Anhang:
Klarer Favorit (/content/fpim/uploads/article/4/7/e/1758277358_fv_1.png)
Verschiedene Modelle (/content/fpim/uploads/article/3/8/c/1758277403_fv_2.png)
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