Rente als Problemfall Mit diesem Plan könnte die Merz-Regierung endlich Lösungen schaffen

Autor: Amy Walker | Datum: 2025-07-25 | Quelle: merkur.de

Rente als Problemfall: Mit diesem Plan könnte die Merz-Regierung endlich Lösungen schaffen

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Rente als Problemfall: Mit diesem Plan könnte die Merz Regierung endlich Lösungen schaffen

25.07.2025, 04:53 Uhr

Von: Amy Walker

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Die Schwierigkeiten bei der Altersvorsorge nehmen stetig zu. Dabei liegt die Aufmerksamkeit oft auf der gesetzlichen Rentenversicherung, die alleine aber nicht genügt.

Berlin - Wenn die meisten Menschen an ihre Finanzen im Ruhestand denken, dann denken sie an die gesetzliche Rente. Die Vorstellung, dass die gesetzliche Rente am Ende des Arbeitslebens für den Alltag

ausreichen muss, ist ein häufiges Missverständnis. Eigentlich stellt sie lediglich eine Säule der Altersvorsorge dar: Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge sollen eigentlich ineinander

greifen und im Zusammenspiel den Lebensabend finanzieren. Doch insbesondere bei der Betriebsrente stellt man immer wieder fest, dass die Verbreitung niedrig ist.

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Die Hälfte aller Arbeitnehmer hat keine Betriebsrente: Am Ende zahlt der Staat

Laut der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) wurden im Jahr 2023 rund 20 Millionen Anwartschaften für eine betriebliche Altersvorsorge gezählt. Diese Zahl schließt

Mehrfachanwartschaften mit ein, es kann also sehr gut sein, dass eine Person auf mehrere Betriebsrenten Anspruch hat (z.B. durch Jobwechsel). Damit liegt die Durchdringungsquote der bAV bei

52 Prozent. Fast die Hälfte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland hat damit keine Betriebsrente.

Diese Quote zu erhöhen, ist schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten ein Anliegen der Politik. Denn wenn sich zu viele Menschen im Alter allein auf die gesetzliche Rente verlassen, dann kostet das dem Staat

(bzw. dem Steuerzahler) viel Geld. Schon jetzt bekommen 1,1 Millionen Rentner und Rentnerinnen einen Grundrentenzuschlag, weil ihre Rente sonst zu niedrig wäre.

Arbeitnehmer und Unternehmen kennen sich mit der betrieblichen Altersvorsorge kaum aus

Eines der Gründe für die niedrige Betriebsrentenquote ist die Tatsache, dass viele Menschen nicht

wissen, was eine betriebliche Rente ausmacht und was ihnen als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zusteht. Das geht aber aus Sicht von Alexander Siegmund, selbst Rentenberater für die betriebliche

Altersvorsorge, auch noch weiter: „Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden hier alleine gelassen. Sie haben oft nicht die Kapazitäten, um sich länger damit zu befassen - und schließen einfach

einen Versicherungsvertrag", sagt Siegmund im Gespräch mit IPPEN.MEDIA.

Betriebsrente: Darauf haben Arbeitnehmende Anspruch

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge

an sich. Was jede und jeder aber auf Anfrage bekommen kann und muss, ist die

Entgeltumwandlung. Arbeitnehmende können verlangen, dass ein Teil ihres Bruttogehalts jeden

Monat in ein Altersvorsorgeprodukt fließen soll. Der Arbeitgeber kann dabei frei entscheiden, in

welches Produkt es gehen soll. Diese Ansprüche sind unverfallbar, das heißt, sie bestehen auch

dann weiter, wenn der Arbeitnehmende das Unternehmen verlässt. Beim Arbeitgeberwechsel

kann die Betriebsrente auch zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, beide Unternehmen

müssen dem aber zustimmen. Bei Insolvenz des Unternehmens sind die Rentenanwartschaften

über den Pensionssicherungsverein geschützt.

Dass die schlechte Durchdringung der Rentenanwartschaften in der bAV mit einer Überforderung von

Unternehmen zu tun hat, zeigt nach Ansicht von Alexander Siegmund die Tatsache, dass große Unternehmen in der Regel allen Arbeitnehmenden eine bAV anbietet. „Das hat dort einfach alles ein

System und eine hohe Transparenz", so seine Einschätzung. Die Bundesregierungen der Vergangenheit haben diese Entwicklungen gesehen und sich dann gefragt, warum das bei KMUs nicht klappt. „Das kann

aber nicht klappen, wenn man keine Unterstützung anbietet".

Merz-Regierung will Kommission für die Rente einsetzen: Keine neuen Pflichten

Siegmund fordert von der Bundesregierung, die eine Rentenkommission einsetzen will, den Unternehmen keine neuen Pflichten aufzubürden - und stattdessen Anreize für bessere Betriebsrenten zu setzen.

Konkret: „Sie sollte kommunizieren, dass jetzt nicht von ihnen verlangt wird, eine neue Versicherung abzuschließen, sondern dass es auch andere Möglichkeiten gibt." Er könnte sich zum Beispiel vorstellen,

dass die Regierung Fortbildungen an geeigneten Stellen wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) fördert, wo sich Manager und Managerinnen über die Möglichkeiten informieren - und auch, warum es für

Arbeitgeber von Vorteil sein kann, wenn sie ihren Beschäftigten solche Angebote machen können.

Der Einführung einer Betriebsrenten-Pflicht, wie sie immer wieder diskutiert wird, erteilt er hingegen einer

Absage. Denn dadurch würde das Grundproblem nicht behoben werden und KMUs würden noch mehr Direktversicherungen abschließen, aus Unwissenheit. Am meisten profitieren würde dann die

Versicherungswirtschaft - ähnlich wie es bei der Riester-Rente der Fall war. Er befürwortet dafür ein Auto Enrolment-System mit Opt-Out-Option, also: Wenn jemand einem Unternehmen beitritt, dann wird er oder

sie automatisch in die betriebliche Altersvorsorge des Unternehmens aufgenommen - es sei denn, die Person widerspricht dem ausdrücklich.

Betriebsrente kennt viele Formen: Diese Möglichkeiten gibt es

Denn die Möglichkeiten sind vielfältig. Die bekannteste und in Deutschland beliebteste Form ist die Direktversicherung über einen Versicherer, der mit dem Arbeitgeber einen Vertrag für die jeweiligen

Mitarbeiter abschließt. Diese Option ist bei Unternehmen beliebt, weil es unkompliziert ist. Allerdings zahlt man dafür oft hohe Verwaltungskosten und die Rendite ist begrenzt. Andere Optionen der Betriebsrente

können zum Beispiel sein:

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Pensionskasse: Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in renditestarke Anlageprodukte

gezahlt. Die Höhe der Auszahlungsbeträge hängt von der Höhe des angesparten Kapitals ab. Die Auszahlungsmodelle variieren.

Pensionsfonds: Funktioniert größtenteils wie die Pensionskasse, nur gibt es mehr Freiheiten bei der Auswahl der Anlageprodukte. Die Beiträge können auf Wunsch z.B. auch komplett in risikoreichere

Aktien angelegt werden.

Direktzusage: Hier sagt der Arbeitgeber eigenständig die Zahlung einer bestimmten Leistung zu. Es

wird also direkt mit den Arbeitnehmenden vereinbart, dass z.B. ein Teil des Entgeltes zur Bildung einer Rücklage fürs Alter zurückgelegt wird. Dadurch erhöhen Unternehmen ihre eigene Liquidität - tragen

aber auch das volle Risiko im Falle einer Zahlungsunfähigkeit.

Diese in Deutschland unbekannteren Möglichkeiten erzielen oft höhere Renten als die Direktversicherung,

der Arbeitgeber kann dadurch Fach- und Arbeitskräfte ein gutes Angebot machen.