Zukunftssicher oder steuerlich ausgehöhlt

Autor: Alexander Siegmund | Datum: 2025-05-30 | Quelle: finanzwelt.de

Zukunftssicher oder steuerlich ausgehöhlt?

Die Politik preist die gesetzliche Rente als stabil - dabei bleiben

zentrale Baustellen in der betrieblichen Altersversorgung ungelöst.

Alexander Siegmund zeigt auf, warum vor allem pauschaldotierte

Unterstützungskassen unter veralteten steuerlichen

Rahmenbedingungen leiden.

https://www.finanzwelt.de/post/zukunftssicher-oder-steuerlich-ausgehoehlt

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD verspricht Stabilität im

Rentensystem: Ein festgeschriebenes Rentenniveau von 48 Prozent bis

2031, eine Frühstart-Rente für Kinder und die sogenannte Aktivrente für

ältere Erwerbstätige. Finanziert wird das Ganze größtenteils über

Steuermittel - also aus der Tasche aller. Was kurzfristig beruhigt,

blendet langfristige Probleme jedoch aus. Vor allem die zweite Säule

der Altersversorgung, die betriebliche Altersversorgung (bAV), wird im

aktuellen Koalitionsvertrag stiefmütterlich behandelt.

Dabei wäre es höchste Zeit für eine Modernisierung. Nicht nur wegen

des demografischen Wandels, sondern auch, um faire steuerliche und

arbeitsrechtliche Bedingungen für Unternehmen und Beschäftigte zu

schaffen.

Rechtsunsicherheit bei Garantien: BOLZ braucht gesetzliche Klarheit

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) verpflichtet sich

der Arbeitgeber, festgelegte Beiträge in eine Versorgungsanwartschaft

umzuwandeln. Im Gegensatz zur Beitragszusage mit Mindestleistung

(BZML) gibt es hier jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene

Mindestgarantie. In der Praxis führt dies dazu, dass häufig

Garantieniveaus unterhalb von 100 % vereinbart werden - etwa

zwischen 60 % bis 80 %. Das ermöglicht zwar renditeorientiertere

Anlagestrategien, birgt aber auch Konfliktpotenzial.

Fehlt es an klaren gesetzlichen Vorgaben, wie viel tatsächlich garantiert

werden muss, kann dies zu Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten

führen. Eine gesetzliche Mindestabsicherung ist überfällig, ohne jedoch

die Flexibilität komplett auszubremsen.

Steuerliche Fiktion: Der 6%-Zins in § 6a EStG gehört abgeschafft

Ein weiteres Relikt aus einer anderen Zeit ist der 6-Prozent-Zins bei der

Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG. Dieser starre

Satz stammt aus dem Jahr 1982 und ist heute weder marktgerecht

noch sachlich zu rechtfertigen. Handelsrechtlich werden längst

realistischere, gleitende Zinsen verwendet.

Die Folge: Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen werden steuerlich

benachteiligt, da sie Rückstellungen zu niedrig ansetzen müssen und so

höhere Steuerlasten tragen. Eine Absenkung auf ein realitätsnahes

Zinsniveau würde nicht nur die Gleichbehandlung im Steuerrecht

verbessern, sondern auch Investitionsspielräume zurückgeben.