Entlastung der Bilanzen durch effiziente Finanzierung der Pensionsverpflichtungen
Die Folgen der Niedrigzinsphase sind in der betrieblichen Altersversorgung angekommen.
Arbeitgeber müssen mit Mehrkosten rechnen, da bestimmte Vorsorgeleistungen nicht mehr zur Deckung der Zusage ausreichen.
Die Folgen der Niedrigzinsphase sind in der betrieblichen Altersversorgung angekommen.
BVV und Neue Leben Pensionskasse kürzen ihre Leistungen.
Die derzeit niedrigen Zinsen haben erstmals Auswirkungen auf die Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung. Die Neue Leben Pensionskasse, die zu dem börsennotierten Versicherungskonzern Talanx AG gehört, hat angekündigt, den vereinbarten Garantiezins ab Januar 2017 abzusenken. Den meisten Verträgen des Unternehmens liegt ein Garantiezins von 3,25 % zugrunde, zukünftig sollen es nur noch 1,25 % sein. Die Änderung betrifft Bestands- und Neuverträge. Negativ ist das vor allem für jüngere Versicherte, deren Verträge noch über einen langen Zeitraum laufen. Die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde hat die Kürzung bereits genehmigt.
Ein ähnliches Vorgehen hat der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. bekannt gegeben.
Die Mitgliederversammlung eines der größten Versorgungsvereine für Betriebsrenten in Deutschland hat am 24. Juni 2016 mit einer Zustimmung von mehr als 90 % entschieden, dass die Versorgungsleistungen bei allen Bestandsverträgen mit einem Garantiezins von 4 % um 25 % abgesenkt werden. Betroffen sind auch hier nur Einzahlungen, die ab dem 01.01.2017 erfolgen, bereits erworbene Ansprüche sind von der Änderung nicht betroffen. Der BVV plant, die Leistungen bei Änderungen des Zinsniveaus wieder anzuheben und die Kürzung so rückgängig zu machen.
Mehrkosten für Arbeitgeber wahrscheinlich
Arbeitgeber, die sich bisher bei der betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter für Kassen und Unterstützungsvereine entschieden haben, müssen mit Mehrkosten rechnen. Die arbeitsrechtlichen Zusagen für bestimmte Versorgungsleistungen werden allein mit den abgeschlossenen Versorgungsverträgen nicht mehr erreicht. Im Rahmen der Einstandspflicht sind gegebenenfalls zusätzliche Beiträge notwendig.
Droht dieses Szenario auch anderen Unternehmen?
Pensionskassen stellen eine von fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge dar. Die meisten Verträge wurden in den Jahren 2002 bis 2005 generiert, als das Zinsniveau noch hoch war. Ab 2005 wurden die steuerlichen Vorteile mit dem Durchführungsweg Direktversicherung gleichgeschaltet, sodass die Pensionskasse deutlich an Attraktivität verloren hat. Durch den mangelnden Zufluss an neuen Versorgungsverträgen entstehen in der aktuellen Niedrigzinsphase Probleme für die Unternehmen. Einige Pensionskassen werden vermutlich die kritische Vermögensmasse nicht erreicht haben, so dass sich deren finanzielle Lage exponentiell verschärfen wird. Langfristig besteht das Risiko, dass weitere Kassen die Zinsverpflichtungen kaum noch erfüllen können und ihre Leistungen ebenfalls absenken müssen. Dasselbe droht auch einigen Lebensversicherern, die ebenfalls mit den niedrigen Zinsen kämpfen. Lebensversicherer dürfen im Gegensatz zu den Kassen aber nicht einfach ihren Rechnungszins senken. Eine Senkung ist nur bei einer finanziellen Notlage und einer Erlaubnis der BaFin möglich.
Versorgungsstruktur professionell überprüfen lassen und die finanziellen Risiken ermitteln.
Was kann ich als Arbeitgeber tun, um das Risiko zu senken
Abhängig vom Bestand der bestehenden Verträge für Betriebsrenten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Gibt es in Ihrem Unternehmen Verträge der Neuen Leben oder der BVV Kasse, können Sie die ab dem 01.01.2017 die Beiträge für die Kassen erhöhen, um Ihrer Einstandspflicht im Sinne des Betriebsrentengesetzes gerecht zu werden. Alternativ können Sie die Differenz zwischen garantierter und tatsächlicher Leistung über eine unmittelbare Versorgungszusage direkt ausgleichen. Günstig sind beide Varianten allerdings nicht. Wenn Sie bisher keine Verträge der betroffenen Unternehmen im Bestand führen, gibt es keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Jedoch empfehlen wir Ihnen, Ihre bisherige Versorgungsstruktur professionell zu überprüfen und die finanziellen Risiken genau zu ermitteln und gegebenenfalls anzupassen. Die Kölner Pensionsmanagement GmbH ist eine am OLG Köln zugelassene und unabhängige Rentenberatungskanzlei, die Ihnen eine umfassende Beratung zur aktuellen Situation in Ihrem Betrieb bietet, Ihre Risiken kompetent definiert und Sie bei der Durchführung der Änderungen aktiv unterstützt. Sprechen Sie uns an, damit Sie Ihr finanzielles Risiko kennen und minimieren.