Unsere Mandanten vertrauen auf unsere ausgewiesene Expertise und bauen auf unser Know-how. Ergebnis ist die faire, transparente, rechtlich geprüfte und maßgeschneiderte Versorgungslösung. Ihr Vertrauen in die Qualität unserer Leistungen ist unser täglicher Motivator. Die Kölner PensionsManagement GmbH ist seit April 2006 beim Oberlandesgericht Köln zur konkreten Rechtsberatung in der betrieblichen Altersvorsorge gerichtlich zugelassen.
Wer soll die Versorgung finanzieren? Welche Verwaltungskosten fallen an? Wer übernimmt die Haftung? Und was passiert, wenn ein Mitarbeiter mit Anspruch auf bAV das Unternehmen verlässt? Welche steuerlich rechtlichen Fallstricke müssen beachtet werden?
Bevor Sie als Arbeitgeber die Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer mit einer bAV unterstützen, bedarf es einer Klärung einer Vielzahl umfassender Fragen. Damit Sie diesen komplexen Prozess nicht alleine bewältigen müssen, stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie umfassend.
Beginnend bei der Wahl des geeigneten Durchführungsweges über passende Finanzierungstarife bis hin zur nachvollziehbaren Dokumentation, sorgen wir für die richtige Ausrichtung Ihrer baV. Mit dem Aufbau einer Versorgungsrichtlinie kann die betriebliche Altersvorsorge Ihres Unternehmen auf ein rechtssicheres Fundament gehoben werden. Letztlich erhalten Sie damit die nötige Sicherheit und die Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben im Unternehmen zu konzentrieren – wir sorgen für den Rest.
Die bAV ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Schon vor der Konzeption und Abschluss einer bAV müssen die Rahmenbedingungen sowie die rechtlichen Sachverhalte analysiert und bewertet werden. Wie können Sie Pensionszusagen optimieren und Rückstellungsrisiken für Ihr Unternehmen ausschließen? Worauf sollen Unternehmen achten, damit die Versorgungszusage für den GGF auch zu einer vernünftigen Altersversorgung führt?
Das Betriebsrentengesetz ermöglicht dabei fünf unterschiedliche Herangehensweisen, die mit ihren eigenen Schwerpunkten und Betrachtungsweisen Vor- und Nachteile mit sich bringen. Im Zentrum steht dabei die richtige Wahl des Versorgungsträger und der Leistungsarten, sowie die präzise Errechnung von Versorgungszusagen. So kann beispielsweise eine Schlechterstellung um Vergleich zu tariflichen Regelungen verhindert oder im Falle einer Insolvenz das angesparte Vermögen abgesichert werden.
Mit welchem Gesamt-Pensionsaufwand hat das Unternehmen in Zukunft zu rechnen? Welche Liquidität muss das Unternehmen für das betriebliche Versorgungswerk bereitstellen? Welche Handlungsalternativen gibt es für Ihr Unternehmen? Welche betriebswirtschaftliche Verbesserungen können daraus resultieren?
bAV-Systeme benötigen eine regelmäßige Bewertung in Deutschland.
Häufig sind es besondere Treiber, die betriebliche Versorgungssysteme vor neue Anforderungen stellen. Dies können zum Beispiel gesetzliche Veränderungen sein, wie die Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) oder das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Im Besonderen Fokus rechtlicher Veränderungen steht dabei ausgerechnet die weitverbreitetste Form der bAV: Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern eine Direktzusagen erteilt haben. Grund dafür ist, dass die Unternehmen in Ihren Bilanzen Pensionsrückstellungen und Zusagen von externen Versorgungsträgern einstellen müssen.
Mit unserer langjährig erprobten Expertise können wir Unternehmen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen und für die zukünftige Entwicklung ein Langzeitgutachten erstellen. Damit erhalten Sie einen vollständigen Überblick über die betriebswirtschaftliche Bewertung der Pensionsverpflichtungen und gleichzeitig eine Prognose der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz.
Alles in Allem: eine fundierte Bewertung ist die Basis aller Entscheidungen. Wir beraten Sie gerne.
*werblicher Auszug
Minimieren Sie Ihre Steuern und Abgaben, Folgekosten und vermeiden Sie Haftungsrisiken.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung betrieblicher Versorgungszusagen sowie die gesamte Abwicklung.