Aktivrente von Merz verspricht 2000 Euro für Rentner – Rechnung deckt großes Problem auf

Aktivrente von Merz verspricht 2000 Euro steuerfrei – doch die Rechnung zeigt Probleme

Autor: Amy Walker | Datum: 27. Juli 2025 | Quelle: fr.de Die Bundesregierung plant mit der sogenannten Aktivrente, Rentnerinnen und Rentner finanziell zu belohnen, die auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Doch bei der Umsetzung drohen erhebliche Komplikationen – vor allem steuerrechtlich.

Ziel der Aktivrente: Mehr Flexibilität für ältere Fachkräfte

Ab 1. Januar 2026 soll die Aktivrente starten. Sie ermöglicht es arbeitenden Rentner:innen, bis zu 2000 Euro ihres Gehalts steuerfrei zu behalten. Die Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) möchte damit Unternehmen helfen, ältere Fachkräfte länger zu halten und die Erwerbstätigenquote zu steigern. Ein konkreter Gesetzesentwurf steht jedoch noch aus.

Komplexe Umsetzung: Verfassungsfragen und Unklarheiten

Was politisch einfach klingt, ist in der Praxis alles andere als trivial. Es bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, da die Aktivrente gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnte. Auch unklar ist, welche Rentenarten (gesetzlich, betrieblich, privat) berücksichtigt werden und ob ein Teilrentenbezug ausreicht. Rentenberater Alexander Siegmund erklärt: „Ich finde, die Aktivrente ist eine gute Idee, denn sie erlaubt es Unternehmen, den Ruhestand wichtiger Mitarbeitender flexibel zu gestalten. Das Gesetz muss aber sorgfältig umgesetzt werden.“

Rentenbesteuerung: Der Freibetrag als Knackpunkt

Ein entscheidender Punkt ist die Besteuerung der Rente. Wer eine Teilrente bezieht, legt mit dem ersten Rentenabruf den lebenslangen Freibetrag fest – unabhängig davon, ob später eine höhere Vollrente folgt. Beispiel: Wer 2026 erstmals eine Teilrente bezieht, hat einen Rentenfreibetrag von 16 % – bezogen auf den damaligen Rentenbetrag. Da dieser Betrag in Euro festgeschrieben wird, bleibt der Freibetrag auch nach Rentenerhöhungen gleich – ein Nachteil für Teilrentner.

Beispiel: Aktivrente mit Vollrente

Frau Müller, 67, erhält eine gesetzliche Vollrente von 1.500 Euro und eine Betriebsrente von 400 Euro. Zusätzlich arbeitet sie 15 Stunden pro Woche und verdient 1.800 Euro brutto.
  • Ihr Einkommen bleibt durch die Aktivrente bis 2000 Euro steuerfrei.
  • Sie erzielt monatlich 3.700 Euro brutto.
  • Durch freiwillige Rentenbeiträge erhöht sich ihre Rente langfristig.
Mit dem Renteneintritt 2025 liegt ihr steuerpflichtiger Rentenanteil bei 83,5 %. Ihr dauerhafter Freibetrag beträgt 2.970 Euro. Nach Abzug aller Freibeträge und Steuern bleiben Frau Müller rund 1.870 Euro monatlich netto.

Beispiel: Aktivrente mit Teilrente

Im zweiten Szenario bezieht Frau Müller nur 50 % ihrer Rente (750 Euro) und arbeitet weiter 15 Stunden pro Woche. Zusammen mit Lohn (1.800 Euro) und Betriebsrente (400 Euro) hat sie 2.950 Euro brutto monatlich.
  • Der Lohn bleibt steuerfrei.
  • Der Rentenfreibetrag liegt bei 1.485 Euro und bleibt dauerhaft fixiert.
  • Mit 70 Jahren ruft sie den Rest ihrer Rente ab, der sich durch Zuschläge und Beitragszeiten auf 885 Euro erhöht.
Ab dem 70. Lebensjahr bezieht sie:
  • Gesetzliche Rente: 1.696,80 Euro
  • Betriebsrente: 400 Euro
  • Gesamt: 2.096,80 Euro brutto
Doch trotz höherer Gesamtrente hat sie wegen des geringeren Freibetrags am Ende eine höhere Steuerlast (2.300–2.800 Euro) und damit kaum mehr Nettorente als zuvor – etwa 1.905 Euro monatlich.

Fazit: Teilrente lohnt sich kaum

Das Beispiel zeigt: Der absolute Rentenfreibetrag führt dazu, dass sich eine Teilrente kaum lohnt. „Der absolute, nicht mit steigende Rentenfreibetrag reduziert den geldwerten Vorteil des späteren Bezugs. Die Rentenerhöhung wird fast vollständig aufgezehrt“, erklärt Rentenberater Alexander Siegmund. Er fordert daher eine Neuberechnung des Freibetrags, sobald der volle Rentenbezug beginnt: „Der Rentenfreibetrag sollte bei Abruf der restlichen Rente neu ermittelt werden, damit Betroffene tatsächlich profitieren.“

Ausblick: Start 2026 – aber viele Fragen offen

Ob die Aktivrente wirklich Anfang 2026 startet, ist ungewiss. Das Finanzministerium unter der Leitung von Lars Klingbeil (SPD) will im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen. Doch das Beispiel zeigt: Ohne Anpassungen bei der Rentenbesteuerung droht die Aktivrente ihren eigentlichen Zweck zu verfehlen – anstatt Anreize zu schaffen, könnte sie neue Ungerechtigkeiten erzeugen.
Quelle: Frankfurter Rundschau (fr.de), 27. Juli 2025